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Mittwoch, 20. Februar 2019 ![]() |
DIE AUSSCHÜSSE![]() Die Gemeindevertretung kann nicht über alle kommunalpolitischen Angelegenheiten so ausführlich beraten, wie sie es gerne tun würde und müsste. Aus diesem Grunde wurden Ausschüsse gebildet, in denen die Entscheidungen von Gemeindevertretern und bürgerlichen Mitgliedern vorher beraten werden. So wird von den Ausschüssen eine Empfehlung für die Beschlussfassung der Gemeindevertreterversammlung erarbeitet und ausgesprochen. Die Beratungen dieser Ausschüsse finden in Groß Niendorf öffentlich statt, so dass die Bürger sich informieren können, ob hier auch wirklich ihre Interessen wahrgenommen werden. Die Hauptsatzung der Gemeinde Groß Niendorf bestimmt, welche Ausschüsse gebildet werden: (1) Die folgenden ständigen Ausschüsse nach § 45 Abs. 1 GO werden gebildet: a) Finanzausschuss Zusammensetzung: 3 Gemeindevertreterinnen oder -vertreter und 1 Bürgerin oder Bürger, die oder der der Gemeindevertretung angehören kann. Aufgabengebiet: Finanzwesen, Grundstücksangelegenheiten, Steuern, Prüfung der Jahresrechnung b) Bau- und Wegeausschuss Zusammensetzung: 3 Gemeindevertreterinnen oder -vertreter, 1 Bürgerin oder Bürger, die oder der der Gemeindevertretung angehören kann. Aufgabengebiet: Bau- und Wegewesen c.) Sport- und Kulturausschuss Zusammensetzung: 3 Gemeindevertreterinnen oder -vertreter, 1 Bürgerinnen oder Bürger, die oder der Gemeindevertretung angehören kann. Aufgabengebiet: Sportangelegenheiten, Kultur- und Gemeinschaftswesen, Umweltschutz. (2) Neben den in Absatz 1 genannten ständigen Ausschüssen der Gemeindevertretung werden die nach besonderen gesetzlichen Vorschriften zu bildenden Ausschüsse bestellt. (3) Den Ausschüssen wird die Entscheidung über die Befangenheit ihrer Mitglieder und der nach § 46 Abs. 8 GO an den Ausschusssitzungen teilnehmenden Personen übertragen. Die Gemeindevertretung Bau- und Wegeausschuss Finanzausschuss Sport- und Kulturausschuss « ZURÜCK » ![]() |
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